Kostenerstattungsverfahren

Was bedeutet das genau für Sie

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Therapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13.3, SGB V). Dies ist ein Abrechnungsverfahren für Patient*innen, die keinen Therapieplatz bei niedergelassenen Behandler*innen („Vertragspsychotherapeut*innen“) gefunden haben. Die Krankenkasse ist daher verpflichtet eine gleichwertige Behandlung (gleiche Qualifikation und gleiches Verfahren) für die Versicherten zu finanzieren.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass es hier überwiegend zu einer Kostenübernahme kommt. Noch weitere Fragen dazu? Dann melden Sie sich gerne per Email oder per Kontaktanfrage bei uns mit dem Betreff Kostenerstattung. Kontaktieren Sie uns gerne.

Können Sie mich krankschreiben oder ein Rezept ausstellen?

Nein. Psychologische Psychotherapeut*innen verschreiben keine Medikamente und stellen weder eine Krankschreibung aus. Der Fokus liegt auf der Behandlung der psychischen Erkrankung.

Weitere Hinweise

  1. Benennen Sie Ihr Anliegen und Ihren Wunschtherapeuten. Selbstzahler sollten vorzugsweise zu Frau Wassmuth gehen, Burnoutpatienten zu Herrn Dr. Wassmuth.Frau Dr. med. Schneider, Frau Stürenberg und Frau Großmaas sind spezialisiert auf verhaltenstherapeutische Psychotherapie.Herr Amini und Frau Khallieva für klassische Tiefenpsychologie.Herr Dr. Wassmuth arbeitet zum 3,5-fachen Satz (aufgrund des höheren Abrechnungssatzes kann es zu 45,00 € Eigenleistung kommen).
  2. Herr Amini und Frau Dr. Schneider berechnen den regulären Privattarif zum 3,0-fachen Satz (hier ganz es zu Eigenleistung von 30,00 € kommen).
  3. Frau Khallieva berechnet den 2,8 fachen Satz.
  4. Frau Stürenberg und Frau Großmaas arbeiten zum regulären Privattarif zum 2,3-fachen Satz. Frau Wassmuth berechnet 85,00 € pro Stunde.
  5. Sie haben die Möglichkeit unser Kontaktformular zu nutzen oder sich direkt einen Termin über unser Homepage zu buchen. Termine bei Frau Wassmuth und Herrn Amini können Sie per Telefon vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular per E-Mail.
  6. Bitte beachten Sie, dass wir auf Grundlage des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeiten und nicht über die Kassenzulassung als Vertragspraxis. Auch die Erstgespräche sind bei uns kostenpflichtig.